Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Karuna Logistics – Inhaber Prashanna Karunaretnam, Eugen-Kaiser-Str. 37, 61130 Nidderau. Stand: Oktober 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Transport-, Fracht- und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen Karuna Logistics, Inhaber Prashanna Karunaretnam (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Direktfahrten, Expressfahrten, Sonder- und Just-in-Time-Transporte mit geeigneten Fahrzeugen, regional und überregional.
(2) Auf ausdrücklichen Wunsch unterstützt der Auftragnehmer vor Ort beim Be- und Entladen, beim Verpacken und bei der Ladungssicherung („Hands-on-Service"). Ausdrücklich nicht geschuldet sind Kran-, Hebe- und Montagearbeiten, die Beförderung von Gefahrgut sowie die Gestellung von Personal.
(3) Bei Kapazitätsengpässen kann der Auftragnehmer Transporte an geprüfte Partnerfahrer bzw. Subunternehmer vermitteln und koordinieren (Frachtenvermittlung). Soweit der Auftragnehmer lediglich vermittelt, wird der Beförderungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem ausführenden Frachtführer begründet; die Haftung für die Durchführung richtet sich in diesem Fall nach dem Verhältnis zum ausführenden Frachtführer.
(4) Konkrete Reaktions- oder Eintreffzeiten werden nur zugesagt, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande.
(2) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung.
§ 4 Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat alle für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen, insbesondere zu Art, Beschaffenheit, Gewicht, Maßen und Wert des Gutes sowie zu Be- und Entladestellen und Terminen.
(2) Das Gut ist beförderungssicher und transportgerecht zu verpacken und zu kennzeichnen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Der Auftraggeber stellt die rechtzeitige Zugänglichkeit und Betriebsbereitschaft der Be- und Entladestellen sicher. Durch den Auftraggeber verursachte Warte- und Standzeiten können gesondert berechnet werden.
(4) Gefahrgut, lebende Tiere, Wertgegenstände, Bargeld und vergleichbare besonders geschützte Güter werden nur nach gesonderter Vereinbarung befördert.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die vereinbarten Preise; mangels Vereinbarung die zum Zeitpunkt des Auftrags üblichen Preise des Auftragnehmers. Preise verstehen sich zuzüglich einer etwaig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Haftung
(1) Für die Beförderung von Gut haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften des Frachtrechts (§§ 407 ff. HGB). Die Haftung für Güterschäden ist nach § 431 HGB der Höhe nach begrenzt.
(2) Für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(3) Beim Hands-on-Service unterstützt der Auftragnehmer nach bestem Vermögen. Die Verantwortung für die rechtskonforme Verladung und Ladungssicherung im Rahmen der gesetzlichen Pflichten verbleibt beim jeweils Verpflichteten (insbesondere Verlader/Absender), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
(4) Soweit der Auftragnehmer Transporte lediglich vermittelt (§ 2 Abs. 3), haftet für die Durchführung der ausführende Frachtführer; der Auftragnehmer haftet in diesem Fall nur für die sorgfältige Auswahl.
(5) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 7 Stornierung und Absage
Storniert der Auftraggeber einen bereits bestätigten Auftrag, kann der Auftragnehmer bereits entstandene Aufwendungen sowie eine angemessene Ausfallvergütung berechnen. Bereits begonnene oder nicht mehr vermeidbare Fahrten können anteilig berechnet werden.
§ 8 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsstörungen) ruhen die hiervon betroffenen Leistungspflichten für die Dauer des Ereignisses. Daraus entstehende Verzögerungen hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
